E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Keine Anhörung im Betreuungsverfahren ohne Verfahrenspfleger

Eine Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft.


Grundsätzlich ist es nicht zulässig, dass das die Unterbringung genehmigende Gericht auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Betreuerbestellung vornimmt.

Das Gericht hat allerdings zu prüfen, ob die Unterbringung von dem Aufgabenkreis des Betreuers umfasst ist.

Bei einer vorläufigen Bestellung des Betreuers muss das Gericht auch prüfen, ob die zu genehmigende Unterbringungsdauer vom Zeitraum der Bestellung des Betreuers umfasst ist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 349 20 vom 07.10.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-04 wid-29 drtm-bns 2024-12-04