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Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern an das Schwiegerkind

Bei Zuwendungen der Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind handelt es sich nicht um unbenannte Zuwendungen sondern um Schenkungen.

Das gilt auch, wenn die Zuwendung um der Ehe des eigenen Kindes wegen erfolgte.xxxxx Arbeitgeber  xxxx

 

Diese können von den Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung zurückgefordert werden. Dem steht es auch nicht entgegen, dass das eigene Kind im Wege des Abmahnung von dem Geschenk profitieren könnte.

In dem entschiedenen Verfahren ging es um Schwiegereltern die ihrem Schwiegersohn zwecks Errichtung eines Eigenheims ein Baugrundstück übertragen hatten.

 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZR 180 99 vom 21.07.2010
Normen: BGB §§ 516 I, 313, 812 I 2. Alt. 2, 1374 II
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